
Steuerplanung funktioniert nur nach vorne und mit Ausnahme von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) niemals nach hinten. Die Überlegungen zu noch möglichen Optimierungen, können angesichts hoher Steuerzahlungen dadurch nur in Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter gehen, für die dann steuerrechtlich bis zu 3 Jahre nach hinten unter gewissen Voraussetzungen noch ein IAB gebildet werden kann.
Unser Tipp: Investition mit langer Garantie und kein Renditeluftschloss
Der IAB ist durch die außerbilanzielle Gewinnminderung, aus unserer Empfehlung, also das Mittel der 1. Wahl zur strategischen rückwirkenden Steuerplanung und ein sinnvolles Instrument, um aus Steuererstattung Liquidität zur Finanzierung dieser Investition sicherzustellen.
Renditehebel im bestehenden Unternehmen oder im Start-up
Nutzen Sie die legalen Möglichkeiten des Unternehmertums
- Höchste Nettorendite durch Steuerbeteiligung bis 42 %
- Beteiligungsvermögen ist von der Erbschaftssteuer befreit
- Laufende Vorteile durch ganzheitliche Steueroptimierung

