Hochtechnolgie Invest

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Investition in Batteriespeicher/ Batteriekraftwerke

Batteriespeicher stellen eine wertvolle Möglichkeit dar, die von der steigenden Volatilität
der Strompreise und der wachsenden Nutzung erneuerbarer Energien profitieren.

Sie agieren mit schneller Reaktionsfähigkeit und Flexibilität hoch rentabel im Intraday Continuous (IDC)-Markt, bei negativen Strompreisen und im Einsatz der Regelenergie. Speicher ermöglichen die Optimierung des Strombezugs und tragen zur Stabilisierung des Strommarktes bei. Verschiedene Geschäftsmodelle, wie z.B. der Standalone-Betrieb oder auch die Colocation mit erneuerbaren Erzeugungsanlagen stellen eine hoch attraktive Möglichkeit dar, die bevorstehenden Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zu kompensieren und den Marktwert von PV- oder Windanlagen zu steigern. Wir unterstützen Sie mit einem ganzheitlichen Konzept aus einer Hand: Hardware, Service, Vermarktung und ggf. bis hin zur Betriebsführung, um die effiziente Nutzung ihres Batteriespeichers im eigenen Betrieb oder im Stromhandel zu gewährleisten. Der Einsatz eines normalen Batteriespeichers mit 1,2 MW und 7.000 Ladezyklen für z.B. 350 TE ist dabei allerdings viel zu kurz gesprungen. Wir sehen die höchsten Renditen nur aus der Kombination aus Hardware, KI, Energie-Trading, Betriebsführung und der Betreuung ihrer IABInvestition (Investitionsabzugsbetrag). Bei uns sind Sie letztlich Energieversorger, wir nennen eine derartige Kombination daher Batteriekraftwerk.

Batteriespeicher & Batteriekraftwerke: Die Big Player der Energiewende

Die Speichertechnologie wird insbesondere in den letzten 2 Jahren von großartigen
Entwicklungen und Patenten getrieben und in der richtigen Kombination können
Großspeicher problemlos in wenigen Monaten hoch profitabel als Batteriekraftwerk laufen.

Der Profit bestimmt sich im Wesentlichen aus der Kombination der richtigen Entscheidungen zur Wahl des Speichers, dem Einsatz modernster KI-Technologien, die Einbeziehung der Wetterprognosen, der Wahl der Steuerungstechnik bzw. die Anmeldung und Zulassung als Energieversorger, dass wir für unsere künftigen „Betreiber“ und Eigentümer eines/vieler Stromspeicher einen Zulassungsantrag bei der Bundesnetzagentur, z.B. auch inklusive der Bereitstellung von Regelenergie stellen. Der Einsatz eines Speichers ist selbstverständlich auch im eigenen Unternehmen möglich, um z.B. Lastspitzen zu managen, die eigenen Energiekosten zu senken oder als Notstromaggregat zu dienen. Alternativ legen wir bei reiner Investitionsabsicht gemeinsam mit den Investoren fest, welche Marktrollen man bedienen möchte:

Marktrolle Energiehändler

Man kann als sogenannter „Energiehändler“ auftreten und auch Endkunden beliefern. Bei der
Strombeschaffung kann ein Batteriekraftwerk dabei hohe wirtschaftliche Vorteile erzielen. Der
Händler ist für den vollständigen Bilanzkreisausgleich verantwortlich. Die Strombeschaffung
muss in jeder Viertelstunde die Stromlieferung an die Endkunden ausgleichen.
Die Beschaffung kann über die Strombörse, OTC-Verträge oder auch mit eigener Erzeugung
(z.B. PV) erfolgen.

Marktrolle Energie-Trading

Weiter ist auch eine Vermarktung mit reinen „Strombörsenprodukten“ möglich. Hier gilt es
Preisdifferenzen klug auszunutzen. Bezugspreise von – 100€/MWh, 0€/MWh u. Verkaufspreise
von >>100€/MWh sind an der Tagesordnung.
Die beiden folgenden Tabellen stellen hohe Ausreißer in den negativen Preisbereich dar, die
von der EPEX so notiert wurden.

Effiziente Handelsstrategien mit Batteriekraftwerken

Unsere Batteriekraftwerke sind sehr kurzfristig in der Lage sich auf derartige Handelssignale einzustellen und wirtschaftlich davon zu profitieren, da die zuvor beschriebenen Effekte im Intraday Continous regelmäßig auftreten. Effiziente Handelsstrategien mit Batteriekraftwerken Voraussetzung ist wie bei der Marktrolle „Händler“ die verlässliche hochwertige Prognose von Energiemengen und Energiepreisen. Zu diesem Thema kommen KI-Energie Bausteine zum Einsatz, die standortbezogene Informationen, die Kraftwerkseinsatzplanung, Wetterdaten u.v.m. auswertet und ein zunehmend verlässliches Trading steuert.

Marktrolle Regelenergie

Eine besonders attraktive Möglichkeit ist die Bereitstellung von Regelenergie, die notwendig ist, um kurzfristige und unvorhergesehene Schwankungen der Frequenz im Stromnetz auszugleichen. Die Produktion (Einspeisung) und der Verbrauch (Entnahme) sind nicht immer perfekt aufeinander abgestimmt, was die Regelenergie erforderlich macht, um die Netzfrequenz konstant bei 50 Hz zu halten. Wenn der Stromverbrauch unerwartet steigt, benötigen die Netzbetreiber zusätzliche Energie in Form von positiver Regelleistung, um eine zu niedrige Netzfrequenz auszugleichen. Im Gegensatz dazu, wenn zu viel Strom im Netz vorhanden ist, muss die Produktion gesenkt werden (negative Regelleistung), um die Netzfrequenz zu stabilisieren. Unsere Batteriekraftwerke sind daher sehr wertvoll für die Bereitstellung von Regelenergie, da sie innerhalb von Sekunden reagieren können, um Strom zu speichern oder ins Netz einzuspeisen. Wenn wir in Abstimmung mit den Investoren auch als Marktteilnehmer der Regelenergie auftreten, erhalten wir Vergütungen sowohl für den bereitgestellten Strom (Arbeitspreis) als auch für die Bereitschaft, der Netzagentur Kapazitäten vorzuhalten (Leistungsvorhaltung).

Optimierter Einsatz der Speicher im Stromhandel

1. Standalone-Betrieb
Optimierter Einsatz der Speicher
im Stromhandel
Der Standalone-Betrieb eines Batteriekraftwerks stellt die klassische Betriebsweise dar.
Hierbei wird das Batteriekraftwerk als eigenständiges autarkes Geschäftsmodell installiert und
betrieben. Gemeinsam mit dem Investor entwickeln wir dazu ein Konzept, das die optimale
Speicherhardware, Serviceleistung und Vermarktung umfasst. Nachdem die Beantragung der
entsprechenden Netzanschlussleistung für Bezug und Einspeisung bestätigt wurde, bzw. die
zuständige Behörde die erforderlichen Baugenehmigungen erteilte, kann das Batteriekraftwerk
erfolgreich im Stromhandel und zur Bereitstellung von Regelenergie genutzt werden.
2. Colocation von Energiespeichern mit erneuerbaren Energien
Unser Batteriekraftwerk kann nahtlos in Verbindung mit Photovoltaik- oder Windkraftanlagen
betrieben werden, was wir als Colocation bezeichnen. Dabei gibt es mehrere Betriebsvarianten
dieser Kombination:
Einfache Colocation
In der ersten Option teilen sich die Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage) und der Speicher
einen Netzanschluss, werden aber unabhängig voneinander optimiert.
Integration in Bestandsanlagen
Wird das Batteriekraftwerk in eine bestehende Anlage am Netzanschluss integriert, profitiert
das Modell von der bereits vorhandenen Infrastruktur, da das Batteriekraftwerk im Verhältnis
1:1 zur EE-Anlage am Netzanschlusspunkt betrieben werden kann. Beispiel: Bei einer 6 MWp
PV-Anlage kann der Betreiber ein Batteriekraftwerk mit ebenfalls 6 MWp Leistung installieren.
Der Netzanschluss stellt in diesem Modell allerdings den begrenzenden Faktor dar. Daher ist
es wichtig, im Vorfeld festzulegen, welche Anlage Priorität hat, sollte der Fall eintreten, dass
beide Anlagen gleichzeitig einspeisen möchten.3. Ergänzendes Geschäftsmodell
Das Batteriekraftwerk fungiert in dieser Konstellation als zusätzliches Geschäftsmodell,
während die EE-Anlage ihre Erlöse wie vorgesehen erzielt. Vorteil dieses Modells ist die
doppelte Nutzung eines einzigen Netzanschlusspunktes für zwei Geschäftsmodelle sowie die
bereits entwickelte Infrastruktur des Standortes.
Bei bestehenden EE-Anlagen gibt es in der Regel keine techn. Hürden, das Batteriekraftwerk
räumlich zu integrieren. Dennoch sind Fragen zum Baurecht und zur gemeinsamen Nutzung
des Netzanschlusspunktes zu klären. Bei neu geplanten EE-Anlagen kann es erforderlich
sein, den Standort entsprechend vorzubereiten – diese Maßnahmen sind jedoch ohnehin für
die Errichtung der EE-Anlage notwendig. Die doppelte Nutzung bedeutet, dass, obwohl der
Standort und die Infrastruktur möglicherweise neu beantragt und entwickelt werden müssen,
sie von zwei Geschäftsmodellen genutzt werden können, wodurch Synergien entstehen.
In diesem Colocation-Modell spielt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine
einschränkende Rolle. Sollte die EE-Anlage EEG-gefördert sein, kann sie weiterhin in dieser
Konstellation betrieben werden, da es sich um unterschiedliche Marktlokationen handelt und
der erzeugte EEG-Strom nicht mit dem Strom aus dem Speicher vermischt wird.
4. Hybride Optimierung von EE-Anlagen und Stromspeichern
Wenn die PV und/oder Windkraftanlage nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
gefördert wird, besteht die Möglichkeit, eine hybride Optimierung innerhalb derselben
Marktlokation durchzuführen. Das bedeutet, dass der von der EE-Anlage erzeugte Strom im
Batteriekraftwerk zwischengespeichert werden kann und bei geeigneten Marktpreisen ins Netz
eingespeist wird.
Bei der Möglichkeit der hybriden Optimierung ist das Ausschließlichkeitsprinzip des EEG zu
berücksichtigen, das vorschreibt, dass Anlagen mit EEG-Förderung ausschließlich grünen Strom
ins Netz einspeisen dürfen. Wird eine EEG-Anlage mit einem Batteriekraftwerk kombiniert
und beide Anlagen in einer Marktlokation betrieben, könnte die Gewährleistung reinen
Grünstroms nicht mehr sichergestellt werden. Alternativ besteht für Bestandsanlagen die Möglichkeit die EEG-Förderung zu unterbrechen,
wenn durch die hybride Optimierung wirtschaftliche Vorteile bestehen und dennoch
bleibt dem Betreiber der Bestandsanlage die Möglichkeit wieder in den Mantel der EEGFörderung
zu gehen.

Vorteil Systemwechsel Bestandsanlage EEG zur hybriden Optimierung

Das Batteriekraftwerk wird dann besonders attraktiv, wenn die Möglichkeit besteht,
auch mit Netzstrom nachzuladen. Dies ermöglicht es, die entsprechenden Zeitfenster am
Strommarkt flexibel auszunutzen.
Ein Nachladen aus dem Stromnetz wäre jedoch nicht möglich, wenn eine ausschließliche
Einspeisung von Grünstrom garantiert werden soll. Daher ist die hybride Optimierung von
EE-Anlage und Batteriekraftwerk innerhalb einer Marktlokation wirtschaftlich nur sinnvoll,
wenn keine EEG-geförderte Anlage involviert ist – abgesehen von Anlagen, die unter die
Innovationsausschreibung des EEG fallen.
Damit zusammenhängend prüfen wir, ob die EE-Anlage unter den gegebenen Umständen
überhaupt noch Vorteile aus dem EEG zieht, insbesondere wenn negative Stunden nicht
mehr vergütet werden. Diese Überlegung kann besonders relevant für Photovoltaikanlagen
(PV-Anlagen) sein. Falls entschieden wird, dass die PV-Anlage außerhalb des EEG betrieben
werden soll, kann ein Batteriekraftwerk die PV-Anlage direkt in dieser Kombination
optimieren und die Effizienz und Rentabilität des Betriebs steigern.

Innovationsausschreibung Marktprämien

In der Innovationsausschreibung nach dem EEG können Kombinationen aus regenerativen
Erzeugungsanlagen, wie z.B. PV-Anlagen und Batteriekraftwerk gebildet werden. Bei diesen
EEG-geförderten Anlagen bleibt das Ausschließlichkeitsprinzip bestehen. Der Speicher darf ausschließlich mit Strom aus der benachbarten Erzeugungsanlage beladen werden und speist
den Strom zeitversetzt ins Netz.
Die Wirtschaftlichkeit der Anlagenkombination wird durch eine erhöhte Marktprämie
nach dem EEG unterstützt. Die Höhe der Marktprämie wird im Auktionsverfahren
der Bundesnetzagentur bestimmt, bei dem die Gebote der Projektentwickler auf die
ausgeschriebene Leistung treffen. Aktuell gibt es einen intensiven Wettbewerb der
Projektentwickler bei den Gebotsrunden, die teils mehr als dreifach überzeichnet sind.

Flexibilität von Batteriekraftwerken im Energiewirtschaftsmodell

Für einen Investor liegt der wesentliche Vorteil von Batteriekraftwerken in der Flexibilität,
in den verschiedenen beschriebenen Geschäftsmodellen zu agieren. Ein Speicher gehört
darüber hinaus zur Schlüsseltechnologie im Kontext des §51 EEG, da sich Betreiber von
(EE-Anlagen), die gemäß EEG 2023 vergütet werden, zunehmend mit einer steigenden
Zahl negativer Stunden-Strompreise auf dem Day-Ahead-Markt konfrontiert sehen.
Dies bedeutet, dass es immer mehr Stunden im Jahr gibt, in denen das Stromangebot
am Spotmarkt die Nachfrage übersteigt, was zu negativen Strompreisen führt. Im
EEG 2023 werden diese Stunden dann weiterhin vergütet, sofern nicht mehr als drei
aufeinanderfolgende Stundenpreise negativ sind (vgl. §51 EEG 2023).
Bis zum Jahr 2027 wird diese Regelung auf eine Stunde reduziert, wodurch die Auszahlung
von Marktprämien in negativen Stunden wegfallen wird. Ein aktueller Referentenentwurf
zur Änderung des EEG sieht vor, dass alle negativen Stunden bereits ab Inkrafttreten der
Novelle nicht mehr vergütet werden. Dies gilt für Anlagen, die nach dem Inkrafttreten
der Gesetzesänderung in Betrieb genommen werden. Für bestehende Anlagen hingegen
gilt das EEG, das zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme in Kraft war, was bedeutet,
dass Bestandsanlagen unter Umständen noch für eine gewisse Zeit Förderungen für
produzierten Strom während Negativpreisphasen erhalten.

Herausforderungen und Chancen

Die vorstehend beschriebene Verschärfung des Gesetzes aus der Änderung 2027, bzw.
aus dem Referentenentwurf stellt für viele Anlagen eine signifikante Verschlechterung
des Erlösstroms dar und birgt Risiken für das gesamte Geschäftsmodell. Hier lässt sich ein
Batteriekraftwerk als zusätzliches Geschäftsmodell integrieren das von negativen Stunden
profitiert, indem es finanziell durch den Bezug von Strom aus dem Netz entlohnt wird.

Kombination von Windkraftanlagen, PV-Anlagen und Batteriekraftwerk

Bezogen auf Windkraftanlagen ist es auf Grund der nach wie vor günstigen
Vergütungsstruktur ratsam, die (WEA) im Rahmen des EEG zu betreiben, anstatt den
hybriden Betrieb mit einem Batteriekraftwerk außerhalb des EEG zu realisieren.
Allerdings kann das Batteriekraftwerk in Kombination mit einer WEA als eigenständiges
Geschäftsmodell entwickelt werden, das an die vorhandene Netzstruktur angeschlossen
wird. Sollte sich das EEG ändern oder die WEA aus dem EEG auslaufen, kann die Option
geprüft werden, ob das Batteriekraftwerk und die WEA hybrid in einer gemeinsamen
Marktlokation betrieben werden. Dies wäre dann eine rein wirtschaftliche Entscheidung,
die im Zusammenspiel zwischen BESS-Integrator und Vermarkter analysiert werden kann.
Für Projektierer werden auch Anlagen zunehmend attraktiv, die an Netzanschlusspunkten
oder Umspannwerken repowered werden, da eine sofort nutzbare Infrastruktur genutzt
werden kann. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um Colocation-Anlagen, sondern
um Standalone- Batteriekraftwerke.
Bei Photovoltaikanlagen ist jedoch ein hybrides Modell unter Umständen sinnvoller als bei
(WEA). Durch den starken Ausbau von PV-Anlagen fällt der Marktpreis der Energie, die zur
Mittagszeit ins Netz eingespeist wird, vor allem aufgrund des zukünftigen Ausbleibens der
Zahlung bei negativen Stunden. Ein Batteriekraftwerk kann in diesem Kontext den Wert der PV-Energie durch den hybriden
Betrieb beider Anlagen erheblich steigern, wenn die Flexibilität durch ein Batteriekraftwerk
hergestellt wird, das sich zu Zeiten günstiger Preise lädt und bei Preisspitzen entlädt
und somit eine konstante Versorgung des Abnehmers gewährleistet. Ebenso erwägt
die Bundesnetzagentur zukünftig die Netznutzungsentgelte zu flexibilisieren und an die
Preissignale des Spotmarktes zu koppeln. Dadurch entstünde ein doppelter Hebel aus
Energiemarkt und Netzentgeltoptimierung mit einer Flexibilisierung des Strombezugs.

Vermarktungsmodelle der Multi-Market-Optimierung

Aktuell haben sich drei wesentliche Erlösmodelle auf dem Markt etabliert, die sich
hinsichtlich Risiko- u. Erlöscharakter unterscheiden. Jedes Modell verfügt über spezifische
Vor- und Nachteile, weshalb die Auswahl entsprechend dem eigenen Ermessen und dem
individuellen Risiko-Charakter getroffen werden sollte. Einflussfaktoren sind ggf. auch die
Anforderungen der finanzierenden Bank bzw. der eigene Risiko-Charakter.
Ein Batteriekraftwerk kann in diesem Kontext den Wert der PV-Energie durch den hybriden
Betrieb beider Anlagen erheblich steigern, wenn die Flexibilität durch ein Batteriekraftwerk
hergestellt wird, das sich zu Zeiten günstiger Preise lädt und bei Preisspitzen entlädt
und somit eine konstante Versorgung des Abnehmers gewährleistet. Ebenso erwägt
die Bundesnetzagentur zukünftig die Netznutzungsentgelte zu flexibilisieren und an die
Preissignale des Spotmarktes zu koppeln. Dadurch entstünde ein doppelter Hebel aus
Energiemarkt und Netzentgeltoptimierung mit einer Flexibilisierung des Strombezugs.
Fully-Merchant-Modell
In diesem Modell erfolgt die vollständige Ausschüttung der erzielten Erlöse pro Monat
durch den Vermarkter, abzüglich eines Profit Shares als Dienstleistungszahlung. Hierbei
trägt der Betreiber sowohl das volle Erlöspotential als auch das volle Marktrisiko.
Floor-Modell
Dieses Modell bietet eine Sicherheitsstufe: Der Vermarkter sichert einen Basisbetrag
pro MW im Monat zu. Sollte der Vermarktungserlös unter diesen Betrag fallen, greift
der Vermarkter ein und leistet eine Ausgleichszahlung. Dieses Modell ermöglicht eine
Risikominderung, erfordert jedoch einen höheren Profit Share als das Fully-Merchant-
Modell. Tolling-Modell
Dieses risikoärmste Modell sieht vor, dass der Vermarkter einen festen Betrag pro
Monat für die Kapazität des Speichers zahlt. Dadurch erhält er Zugang zum vollständigen
Erlöspotential, während der Kunde einen stabilen Betrag erhält.
Diese Struktur ermöglicht einen planbaren Cash-Flow und stellt eine solide Grundlage
für betriebswirtschaftliche Bewertungen im Hinblick auf mögliche Finanzierungen dar.
Allerdings ist das Erlöspotential im Vergleich zum Fully-Merchant-Modell natürlich geringer.

Wichtige Aspekte beim Kauf eines Batteriekraftwerkes

Wenn das Batteriekraftwerk sowohl für den Stromhandel, bzw. zur Bereitstellung von
Regelenergie genutzt werden soll, benötigen wir mindestens 1 MW Leistung, zzgl. einen
Puffer von 200-300 kW. Daraus ergibt sich die Mindestanforderung von etwa 1,3 MW.
Diese Konfiguration bietet die optimale Balance zwischen ausreichender Kapazität für
die Nutzung relevanter Handelsfenster und den Kapitalkosten (CAPEX). Allerdings ist es
sinnvoll, die Speicher so zu planen, dass eine Kapazitätsanpassung problemlos möglich ist.

Unterstützung der go-energie24

Als Projektentwickler begleiten wir Sie von der ersten Geschäftsidee bis zum After-Sales-
Service sowie auf Wunsch bei der Betriebsführung der Besitz- und Betreibergesellschaft.
Unterstützung der go-energie24

  • EFFIZIENTE KOSTENVERTEILUNG
  • NUTZUNG UND BETREUUNG DER STEUERLICHEN VORTEILE
  • VON INVESTITIONSABZUGSBETRÄGEN (IAB)
  • MAXIMALE EINSPARUNGEN
  • EFFIZIENTE AUFGABENVERTEILUNG

Im Modell A binden wir unser Energie-Managementsystem direkt an Ihr Unternehmen,
bzw. an ihre Großflächen PV-Anlagen an: Wir begleiten Sie eigene Ressourcen zu
optimieren (Bsp. Einbindung als Notstromaggregat, Preis– u. Kostenoptimierung,
Lastspitzenvermeidung, Mieterstrommodelle, etc.) und stehen als Support-Team zur
Verfügung, um die Systemstabilität mit dem Vorteil „SIE SIND ENERGIEVERSORGER“
sicherzustellen.
Flexible Betriebsführungsmodelle oder gemeinschaftliche GbR
Für Unternehmer, die sich angesichts der Investitionskosten zusammenschließen möchten,
bieten wir das Modell B an:
Das Kraftwerk gehört einem Besitzunternehmen an dem Sie %tual beteiligt sind und wird
zur klaren Risikotrennung an eine Betreibergesellschaft verpachtet.
Die attraktiven Vorteile von gemeinsamen Investitionen ist das Netzwerk
aus Ressourcen & Expertise Im GbR Modell sind wir nicht nur Berater, sondern mit unserem Family Office (siehe projekt24.
de) auch am Unternehmen beteiligt. Seit > 20 Jahren betreuen wir vermögende
Mandanten, die von unserem Know-how der Steuer- und Rechtsformoptimierung oder
auch von der generationenübergreifenden Betriebsführung profitieren.
Unsere Rolle als Partner: Wir sind Minderheitsgesellschafter u. übernehmen die vollständige
Geschäftsführung der Besitz- und Betreibergesellschaft. Wir kümmern uns um die gesamte
Projektbetreuung, die Abrechnung, die Buchhaltung und den lfd. Geschäftsbetrieb. Die
nachstehende Grafik ist ein Beispiel, wie sich die Anteile aufteilen könnten:

Wenn Sie die Idee eines Batteriekraftwerkes für attraktiv halten oder bereits einen PVoder
Windpark betreiben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie ausführlich
über die Marktchancen und stellen Ihnen die nötigen Werkzeuge zur Verfügung, um ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufzubauen.
Dank unserer engen Partnerschaften können wir Ihnen ein umfassendes Gesamtkonzept
anbieten, das Hardware, Vermarktung und Service umfasst. Dadurch erhalten Sie ein schlüsselfertiges Paket aus einer Hand und haben einen zentralen Ansprechpartner, der sich um die Orchestrierung aller Komponenten kümmert.

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